Landgasthof Sonneneck, Nordstraße 17, 06895 Zahna-Elster OT Listerfehrda

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Landgasthof Sonneneck“ Listerfehrda

1. Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter Hotel abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in dem Hotel aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Buchung

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Shuttle-Service) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
Gebuchte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel ist berechtigt, gebuchte Zimmer am Ankuftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens dem Hotel entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, daß das Hotel die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,-- oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in dem Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen

Das Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornobedingungen

In Fällen der Stornierung von Buchungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von dem Hotel angebotenen Leistungen, können die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Hotels aber angebotenen, vertraglichen Leistungen (inbes. für die Logis der Gäste) zu entstehenden Pauschalen durch das Hotel dem Gast berechnet werden:
· -Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 40% der bestellten/gebuchten Leistungen
· -Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 60% der bestellten/gebuchten Leistungen
· -Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 80% der bestellten/gebuchten Leistungen
· -Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 100% der bestellten/gebuchten Leistungen.
Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/gebuchten Termin seitens des Hotels erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/gebuchten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung

Für die Haftung des Hotels gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Hotel, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sonstiges

a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist, wenn nicht anders vereinbart, das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschließenden Regelung.
c) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen dem Hotel und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist das für den Standort des Hotels zuständige Amts- bzw. Landgericht.

10. Widerruf von Buchungen

Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kann das Hotel jede Buchung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.

Listerfehrda 01.01.2008